Studienorganisation
Antworten rund ums Studium
Sie finden, dass es gar nicht so leicht ist, sich das Studium zu organisieren? Hier haben wir Ihnen Informationen und Links zum Studium zusammengestellt. Und wenn Sie noch Fragen haben, helfen wir gerne weiter.
Modulhandbücher
Die Modulhandbücher für die Studiengänge der Fakultät werden ab dem Wintersemester 2022/23 in campo gepflegt und als PDF-Versionen zu Vorlesungsbeginn auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Für die Semester bis inklusive Sommersemester 2022 sind die Modulhandbücher für die Studiengänge der Fakultät im Universitätsinformationssystem UnivIS abrufbar. Dazu den entsprechenden Studiengang aufrufen und unter „Modulverzeichnis“ in der linken Leiste „Modulhandbuch (PDF)“ anwählen. Durch Anklicken von „Handbuch generieren“ wird das Modulhandbuch für das eingestellte Semester (rechts oben) als PDF erzeugt.
Prüfungsordnungen
Die Prüfungsordnungen für die Studiengänge der Fakultät sind auf einer zentralen Seite aufrufbar. Weiterführende Dokumente dazu sind:
- Äquivalenzen der Mathematik-Module in Bachelor-Studiengängen
- Dokument zu inhaltlich verwandten Studiengängen (laut § 24 und § 30 ABMPO)
Glossar
Für englischsprachige Studiengänge bzw. solche Studiengänge, in denen englischsprachige Module angeboten werden, wird ein Glossar mit Übersetzungen wichtiger Begriffe zu Prüfungsarten und Prüfungsformen zur Verfügung gestellt.
Die Termine der Klausuren werden für den Bereich der TF in den beiden Prüfungszeiträumen vom Prüfungsamt geplant. Die Termine folgen einem Prüfungsraster laut Beschluss des Fakultätsrates.
- Die Prüfungstermine sind auf den Seiten des Prüfungsamtes abrufbar.
- Der Beschluss des Fakultätsrates ist hier abrufbar.
Seit Wintersemester 2020/21 gilt, dass elektronische Fernprüfungen, bei denen sich die Prüfungsform nicht ändert, sondern nur eine elektronische Durchführung außerhalb der FAU stattfindet (also z.B. mündliche Fernprüfung statt mündlicher Präsenzprüfung) nicht explizit als alternative Prüfungsform in der Modulbeschreibung angegeben werden. Bei Bedarf informiert die Prüferperson die Prüflinge rechtzeitig über dieses Angebot. Die Prüflinge werden mit einem Informationsblatt (englische Version) über ihre verarbeiteten Daten bezüglich der elektronischen Durchführung informiert. Die elektronischen Fernprüfungen sind an der FAU in einer Satzung (EFernPO) geregelt.
Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen an der Technischen Fakultät folgt den Grundsätzen der Lissabon-Konvention. Danach werden Studien- und Prüfungsleistungen, die im Hochschulbereich erworben wurden, anerkannt, außer es bestehen wesentliche Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen. Kompetenzen aus Berufs- und Schulausbildungen sowie der Berufspraxis werden anerkannt sofern sie gleichwertig sind. Den genauen Wortlaut der Regelungen sowie weiterführende Vorgaben z.B. zur Notenumrechnung finden Sie in der Allgemeinen Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Fakultät.
Leistungen werden Ihnen nicht automatisch anerkennt. Sie müssen selbst aktiv werden und die Anerkennung beantragen.
Verantwortlich für die Anerkennung von Modulen ist der Prüfungsausschuss der Technischen Fakultät. Im Auftrag des Prüfungsausschusses führen Anerkennungsbeauftragte für jeden Studiengang die Prüfung auf wesentliche Unterschiede durch.
Wenn Sie sich Module aus einem früherem Studium (zum Beispiel bei Studiengangswechsel) oder eine beruflichen Tätigkeit anerkennen lassen wollen, können Sie direkt einen Antrag auf Anerkennung ausfüllen, den Sie auf der Seite des Prüfungsamtes erhalten und sich an den oder die für Ihren aktuellen Studiengang zuständigen Anerkennungsbeauftragten wenden. Bringen Sie dazu möglichst umfangreiche Unterlagen über die von Ihnen abgelegten Veranstaltungen (Seminarplan, Modul- und Kursbeschreibungen, Transcript of Records, genaue Bepunktung von Prüfungen etc.) mit.
Wenn Sie einen Auslandsaufenthalt planen, empfiehlt es sich bereits vor Antritt mit dem oder der Anerkennungsbeauftragten Kontakt aufzunehmen. So erfahren Sie, worauf Sie bei der Modulwahl achten sollten und welche Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllt sein müssen. Die Anerkennung von Leistungen aus einem Auslandsaufenthalt erfolgt prinzipiell in folgenden Schritten:
- Informieren Sie sich gründlichen über das Angebot Ihrer Gastuniversität und sammeln Sie möglichst aussagekräftige Informationen über den Kursinhalt, Umfang und Prüfungsform.
- Überlegen Sie, für welche in Ihrem Studiengang zu erbringende Module Sie sich die Leistungen aus dem Ausland anerkennen lassen möchten.
- Nehmen Sie Kontakt zu dem oder der Anerkennungsbeauftragten Ihres Studiengangs auf und besprechen Sie Ihr Studienvorhaben.
- Bei ERASMUS+ halten Sie getroffenen Absprachen in einem Learning Agreement fest. Teilweise ist dies auch außerhalb von ERASMUS+ möglich.
- Stimmen Sie eventuelle Veränderungen Ihrer Kurswahl mit dem oder der Anerkennungsbeauftragten ab.
- Erkundingen Sie sich vor der Rückreise bei Ihrer Gasthochschule, wie und wann Sie eine offizielle Bestätigung über die absolvierten Lehrveranstaltungen inklusive Noten (Transcript of Records) erhalten. In manchen Fällen kann es hilfreich sein, wenn Sie um eine feingliedrigere Benotung Ihrer Leistungen bitten. Wenn die Notenskala in Ihrem Gastland zu wenige Notenstufen kennt, kann das unvorteilhaft für die Berechnung Ihrer Note an der FAU sein.
- Bringen Sie möglichst umfangreiche Unterlagen (Seminarplan, Modul- und Kursbeschreibungen, Transcript of Records, genaue Bepunktung von Prüfungen etc.) aus Ihrem Auslandsaufenthalt mit.
- Füllen Sie einen Antrag auf Anerkennung aus, den Sie auf der Seite des Prüfungsamtes erhalten und reichen Sie Ihn zusammen mit dem Transcript of Records und weiteren erforderlichen Unterlangen bei dem oder der zuständigen Anerkennungsbeauftragten ein.
- Der weitere Verlauf des Prozesses kann diesem Schaubild entnommen werden.
Bitte beachten Sie, dass für je 30 anerkannte ECTS (im Teilzeitstudium je 15 ECTS) eine Hochstufung um je ein Fachsemester erfolgt.
Weitere Informationen für Anerkennungsbeauftragte:
- Vom Referat L 1 wird ein Leitfaden zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen bereitgestellt.
- Informationen im Intranet
Die Evaluation ist eine anonyme Befragung der Studierenden an der Universität Erlangen-Nürnberg. Sie wird zum Ende jedes Semester durchgeführt und stellt eine Möglichkeit für Studierende dar, aktiv zur Verbesserung der Lehre beizutragen.
Zugang zum Evaluationsportal, aktuelle Fragebögen, sowie Ergebnisse der Evaluationen an der Technischen Fakultät finden Sie auf den Seiten zur
Lehrevaluation an der Technischen Fakultät
Das Evaluationskonzept der Technischen Fakultät mit einer Beschreibung der verschiedenen Verfahren finden Sie hier.
- Zugang zu den Fragebögen mit Transaktionsnummer (TAN)
- Relativ wenige zentral auszuwertende Fragen, um Motivation der Befragten zu fördern
- Hierarchisch strukturierte Fragebögen zur Unterscheidung von allgemeinen und lehrveranstaltungsspezifischen Aspekten und zur Vermeidung von Redundanz
- Von der Lehrperson festlegbare, zusätzliche lehrveranstaltungsspezifische Fragen, um besonderen Gegebenheiten gerecht zu werden
- Schnelle Ergebnisauswertung als Grundlage für eine unmittelbar folgende Diskussion zwischen Studierenden und Dozentinnen und Dozenten.
- Effiziente, kontinuierliche und flächendeckende Evaluation aller Lehrveranstaltungen der Technischen Fakultät
- Unmittelbare und systematische Einbeziehung studentischer Interessen in die Gestaltung der Lehre
- Bereitstellung eines wirkungsvollen Instruments zur Bewertung und Qualitätssicherung in der Hochschullehre
auf Fakultätsebene
- Zur Verstärkung besonders positiv evaluierter Lehrveranstaltungen werden Bestenlisten für 15 Kategorien auf der Homepage der Fakultät veröffentlicht, wobei die Kategorien sich aufgrund der Zahl der Rückläufer, der Unterscheidung in Pflicht- und Wahlpflichtfächer und des Lehrveranstaltungstyps ergeben (z.B. Kategorie „Vorlesung als Pflichtfach mit mehr als 20 Rückläufern“).
auf Studiengangsebene
- Die Vorsitzenden der Studienkommissionen erhalten Ergebnisse der Umfragen zu allen Lehrveranstaltungen der von ihnen verantworteten Studiengänge. Die Diskussion der Ergebnisse in der Studienkommission ist verpflichtend, ebenso die Nachverfolgung besonders schlecht evaluierter Lehrveranstaltungen (nähere Informationen dazu siehe Evaluationskonzept).
auf Ebene der Lehrpersonen
- Die Dozentinnen und Dozenten erhalten für jede evaluierte Lehrveranstaltung einen Bericht, den sie mit den Studierenden besprechen. Dass ernsthafte und konstruktive Kritik der Studierenden ernst genommen wird und sich jede Lehrperson der Qualität der Lehre verpflichtet fühlt, gehört zum Berufsethos.
Dipl.-Ing. Jürgen Frickel, Akad. ORat
91058 Erlangen - Tennenlohe
- Telefon: +49 9131 85-25109
- E-Mail: juergen.frickel@fau.de
- Webseite: http://www.like.tf.fau.de/
Prof. Dr. rer. nat. Rolf Wanka
Cauerstr. 11
91058 Erlangen
- Telefon: +49 9131 85-25152
- E-Mail: rolf.wanka@fau.de
- Webseite: https://www.cs12.tf.fau.de/person/rolf-wanka
Zur Erstellung Ihres persönlichen Stundenplans nutzen Sie bitte campo. Anleitungen sind auf den FAU Seiten und für campo hier abrufbar.
Zur Beachtung:
- Bitte beachten Sie, dass die Planungen für das Folgesemester immer zu Ende der Vorlesungszeit fertig sind (aktueller Zeitplan für die jeweilige Planung siehe hier). Vorher sind die Einträge von Zeit und Ort der Lehrveranstaltungen nicht für die Stundenplanung nutzbar.
- Aufgrund kurzfristig noch möglicher Verschiebungen wird dringend empfohlen, kurz vor Vorlesungsbeginn die Veranstaltungstermine erneut abzurufen.
Ansprechpartner bei technischen Problemen zur Stundenplanerstellung:
Studierendeninformation und -beratung der Technischen Fakultät
Ansprechpartner bei inhaltlichen Fragen zur Stundenplanerstellung:
Studienfachberaterinnen und -berater der Technischen Fakultät
Für die Beantragung eines Doppelstudiums sind an der Technischen Fakultät folgende Schritte vorgesehen:
- Bitte wenden Sie sich an den/die Studienfachberater/-in, der/die für den bereits studierten Studiengang zuständig ist. Studienfachberatung an der Technischen Fakultät: https://www.tf.fau.de/studium/im-studium/studienberatung/#collapse_0
- Danach gehen Sie zu dem/der Studienfachberater/-in, der/die für den geplanten, neu aufzunehmenden Studiengang zuständig ist.
- Schreiben Sie eine Nachricht an tf-stib@fau.de mit den Einverständniserklärungen der Studienfachberater/-innen, dann erhalten Sie die erforderlichen Formulare mit den benötigten Unterschriften des Studiendekans III (Studierendeninformation und -Beratung). Alternativ kommen Sie bitte an die Service-Theke des Studien-Service-Centers der Technischen Fakultät.
- Den Antrag auf Doppelstudium und das Ergänzungsblatt zum Antrag müssen Sie bei der Studierendenverwaltung einreichen. Auch das geht per mail an studentenkanzlei@fau.de.
Falls Sie zu einem Fach an der Technischen Fakultät ein Fach an einer anderen Fakultät studieren wollen, müssen Sie zusätzlich noch von der anderen Fakultät die Genehmigung einholen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass mögliche Überschreitungen der Studienzeit, die auf eine durch das Doppelstudium bedingte Mehrbelastung zurückzuführen sind, selbst zu vertreten sind und eine Prüfungsfristverlängerung hierdurch nicht begründet wird. Mit der Genehmigung eines Doppelstudiums ist weiterhin kein Anspruch darauf verknüpft, dass die Studiengänge durchgängig überschneidungsfrei studierbar sind.
Weitere Informationen zur Beantragung des Doppelstudiums finden Sie auf der Webseite der FAU. Zuständig für die Antragsbearbeitung ist die Studierendenverwaltung.
Bei Ihrem Vorhaben wünschen wir Ihnen viel Erfolg.
Hier finden Sie die Übersicht mit Links zu den Online-Portalen der FAU.
In dem Erklärvideo zur Nutzung der Online-Portale können Sie auf der gezeigten Folie „Portale der FAU“ selbst auswählen, für welches Portal Sie eine Anleitung sehen möchten.