Urheberrechtsänderungen für Wissenschaft und Lehre
Bereits seit 1. März sind neue Urheberrechtsregelungen in Kraft getreten: Nun ist es möglich, umfangreichere Kopien und Scans aus urheberrechtlich geschützten Werken anzufertigen. Scans kleineren Umfangs dürfen wie bisher in elektronische Semesterapparate wie zum Beispiel in StudOn eingestellt werden. Die Universitätsbibliothek hat die wichtigen Neuregelungen in den FAQs Urheberrecht zusammengestellt.