Geflüchtete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler – DFG weitet Unterstützung aus
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) unterstützt bereits seit Dezember 2015 aus ihren Heimatländern geflüchtete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Ihre bisherigen Fördermaßnahmen erweitert sie nun durch die Öffnung des Walter Benjamin-Programms, das dieser Zielgruppe die Integration in das deutsche Wissenschaftssystem in jedem Karrierestadium (ab der abgeschlossenen Promotion) ermöglichen soll.
Diese konkrete Unterstützungsmaßnahme für geflüchtete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus allen Regionen der Welt ist in der aktuellen Situation auch ein Ausdruck von Solidarität mit Forschenden aus der Ukraine und auch von verfolgten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Russland. Ihre kurzfristige Integration in das deutsche Wissenschaftssystem soll die Kontinuität ihrer wissenschaftlichen Arbeit ermöglichen.
Mit der Option, eine Walter Benjamin-Stelle einzuwerben, erhalten promovierte geflüchtete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die innerhalb der letzten drei Jahre ihre Heimat verlassen mussten, die Möglichkeit, ein eigenes Forschungsvorhaben durchzuführen. Die Förderung in diesem Programm bietet somit die Chance, Erfahrungen durch die selbstständige Betreuung eines Forschungsprojekts an einer wissenschaftlichen Einrichtung in Deutschland zu gewinnen, die für nächste Schritte der weiteren Etablierung im deutschen Wissenschaftssystem die erforderliche Grundlage bilden. Gleichzeitig sollen den Antragstellenden Maßnahmen zur individuellen Karriereunterstützung durch die Gasteinrichtung zugutekommen, die im Walter Benjamin-Programm Bestandteil des Konzepts sind. Der in der Regel in diesem Programm bestehende Fokus auf Antragstellende in der frühen Postdoktoranden-Phase entfällt für diese Zielgruppe.
Ihre bisherigen Fördermöglichkeiten für geflüchtete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler führt die DFG auch in Zukunft fort. In vielen DFG-Förderprogrammen (Sachbeihilfe, Schwerpunktprogramm, Forschungsgruppe, Klinische Forschungsgruppe, Kolleg-Forschungsgruppe, Graduiertenkolleg) ist es möglich, Zusatzanträge zu stellen, um Personen, die in den letzten drei Jahren aus ihrem Heimatland geflüchtet sind, in bereits geförderte, das heißt laufende DFG-Projekte einzubinden. Die Zusatzanträge können auf alle Fördermittel gerichtet sein, die eine Einbindung der Betroffenen als wissenschaftliche Hilfskräfte, Doktorandinnen beziehungsweise Doktoranden, Postdoktorandinnen und -doktoranden oder Professorinnen und Professoren in das Projekt ermöglichen. Für die Einbindung von wissenschaftlich ausgewiesenen Personen eignet sich darüber hinaus vor allem das Mercator-Modul; mit ihm können zum einen Aufenthalts- und Reisekosten und zum anderen eine Vergütung gewährt werden, deren Höhe sich nach der wissenschaftlichen Qualifikation richtet.
Sonderforschungsbereiche werden explizit ermuntert, für die Einbindung von Flüchtlingen insbesondere die bereits bewilligten Pauschalen Mittel einzusetzen, mit denen sie flexibel, eigenverantwortlich und unmittelbar bedarfsgerecht reagieren können. Für Exzellenzcluster gilt dies ebenso.
Die rechtliche Ausgestaltung der Einbindung der geflüchteten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler liegt in der Verantwortung der antragstellenden Projektleitungen sowie der Hochschulen beziehungsweise außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Hierzu zählen insbesondere die Feststellung akademischer Qualifikationen sowie die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen zum Beispiel für den Abschluss von Beschäftigungsverträgen.
(Quelle: DFG Newsletter Nr. 17)