Prof. Dr. Felix Freiling und Dr. Christian Rückert über die EuGH-Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung

Eine Person mit kurzen, braunen Haaren und einer Brille steht vor einer gelben Wand auf der Nuller und Einsen gedruckt sind. Die Person trägt einen blauen Pullover mit offenem Kragen und schaut freundlich in die Kamera.
Prof. Dr. Felix Freiling, Lehrstuhl für Informatik 1 (IT-Sicherheitsinfrastrukturen) der FAU. (Bild: FAU/Luisa Macharowsky)

FAU-Wissenschaftler im Gespräch

Die EuGH hat entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gegen das EU-Recht verstößt. Aber was heißt das nun? In einem Beitrag von Deutschlandfunk vom 20. September sprechen FAU-Wissenschaftler darüber.

Prof. Dr. Felix Freiling, Inhaber des Lehrstuhls für Informatik 1 (IT-Sicherheitsinfrastrukturen) ist ca. ab Min. 4:15 zu hören.

Portät Dr. Christian Rückert
Dr. Christian Rückert (Bild: Lérot)

Dr. Christian Rückert, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Völkerrecht spricht ca. ab Minute 08:43.

Unter Umständen stehen die hier verlinkten Beiträge nur für einen begrenzten Zeitraum in der Mediathek zur Verfügung und sind danach nicht mehr abrufbar.

Weitere Informationen

Prof. Dr.-Ing. Felix Freiling

Lehrstuhl für Informatik 1 (IT-Sicherheitsinfrastrukturen)Lehrstuhl für Informatik 1 (IT-Sicherheitsinfrastrukturen)