Prof. Dr. Felix Freiling und Dr. Christian Rückert über die EuGH-Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung
FAU-Wissenschaftler im Gespräch
Die EuGH hat entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gegen das EU-Recht verstößt. Aber was heißt das nun? In einem Beitrag von Deutschlandfunk vom 20. September sprechen FAU-Wissenschaftler darüber.
Prof. Dr. Felix Freiling, Inhaber des Lehrstuhls für Informatik 1 (IT-Sicherheitsinfrastrukturen) ist ca. ab Min. 4:15 zu hören.
Dr. Christian Rückert, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Völkerrecht spricht ca. ab Minute 08:43.
Unter Umständen stehen die hier verlinkten Beiträge nur für einen begrenzten Zeitraum in der Mediathek zur Verfügung und sind danach nicht mehr abrufbar.
Weitere Informationen
Prof. Dr.-Ing. Felix Freiling
Lehrstuhl für Informatik 1 (IT-Sicherheitsinfrastrukturen)Lehrstuhl für Informatik 1 (IT-Sicherheitsinfrastrukturen)
Dr. Christian Rückert
Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Völkerrecht