BMBF: Richtlinie zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Materialforschung „BMBF-Nachwuchswettbewerb NanoMatFutur“ – Deadline: 15.09.2023/15.09.2024
Ziel: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, auf der Grundlage des Rahmenprogramms „Vom Material zur Innovation“ Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Förderung junger, exzellenter Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler im Bereich Materialwissenschaft und Werkstofftechnik zu fördern.
Der Wettbewerb „NanoMatFutur“ ist als Fördermaßnahme zum Aufbau nachhaltiger Forschungsstrukturen durch Unterstützung exzellenter Nachwuchsköpfe konzipiert, die mit ihren Ideen ein Forschungsprojekt vorantreiben, neue Anwendungen in der Industrie stimulieren und mit ihren interdisziplinären Forschungsarbeiten die Grenzen klassischer Disziplinen wie Chemie, Physik, Biologie, Nanotechnologie und Verfahrenstechnik überwinden. Als Impulsgeber mit neuen Denkansätzen für Innovationen in Form neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen tragen die jungen Akademikerinnen und Akademiker zur Sicherung und stetigen Weiterentwicklung des Forschungs- und Technologiestandortes Deutschland aktiv bei.
Gegenstand der Förderung sind Einzelvorhaben an Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die relevante Fragestellungen der Materialwissenschaft und Werkstofftechnik adressieren und zur weiteren Qualifizierung sowie Förderung der wissenschaftlichen Selbständigkeit der Nachwuchsforschenden geeignet sind. Vorrangig werden solche Forschungsthemen bearbeitet, die eine Zusammenarbeit über die Grenzen der klassischen naturwissenschaftlichen Disziplinen hinweg zwingend erforderlich machen. Die Ingenieurwissenschaften sind dabei explizit einbezogen. Ebenso können notwendige Forschungs-und Entwicklungsarbeiten im Vorfeld der Ausgründung von „Start-Up“-Unternehmen gefördert werden.
Die Forschungsthemen adressieren insbesondere eines der Anwendungsfelder des BMBF-Rahmenprogramms „Vom Material zur Innovation“ ( www.werkstofftechnologien.de/programm/ ).
Vorlage der Projektskizzen: Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. Die Vorlage der Projektskizzen ist in zwei Ausschreibungsrunden vorgesehen. In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger beurteilungsfähige Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form bis zu folgenden Stichtagen vorzulegen:
15. September 2023 und
15. September 2024
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Kategorie: Forschung, Forschungsnews