DFG erlaubt offiziell KI in der Wissenschaft
DFG beschließt neue Leitlinien für den Umgang mit generativen Modellen zur Text- und Bildherstellung
Nun ist es Foschenden erlaubt, KI-Modelle bei wissenschaftlichen Arbeiten und Förderanträgen der DFG zu nutzen. Bei der Erstellung von Gutachten hingegen ist der Einsatz mit Blick auf die Vertraulichkeit des Begutachtungsverfahrens unzulässig.
Leitlinien der DFG: https://www.dfg.de/service/presse/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung_nr_39/index.html?wt_zmc=nl.int.zonaudev.112331552451_434391519312.nl_ref.
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler müssen bei der öffentlichen Zugänglichmachung ihrer Ergebnisse offenlegen, ob und welche generativen Modelle sie zu welchem Zweck und in welchem Umfang eingesetzt haben.
Nur die verantwortlich handelnden natürlichen Personen können in wissenschaftlichen Publikationen als Autorinnen und Autoren in Erscheinung treten, daher ist sicherzustellen, dass kein Plagiat entsteht.
Außerdem entbindet die Nutzung solcher Modelle die Forschenden dabei nicht von ihrer eigenen inhaltlichen und formalen Verantwortung für die Einhaltung der Grundprinzipien wissenschaftlicher Integrität.