Nachwuchsförderung: „BioKreativ – Kreativer Nachwuchs forscht für die Bioökonomie“ – DL: jährlich am 15. April bis 2026

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Quelle: Homepage BMBF

Das Ziel der BMBF-Förderrichtlinie: „BioKreativ – Kreativer Nachwuchs forscht für die Bioökonomie“ ist die Förderung von Nachwuchsgruppen aus den Natur-und Ingenieruwissenschaftem sowie der Informationstechnologie.
Mit der Nationalen Bioökonomiestrategie strebt die Bundesregierung nach dem Wandel von einer weitgehend auf fossilen Rohstoffen basierenden Wirtschaft zu einer stärker auf erneuerbaren Ressourcen beruhenden, rohstoffeffizienteren und kreislauforientierten Ökonomie.
Dabei spielt die Bioökonomie eine wichtige Rolle, da Bioökonomische Innovationen, die sich insbesondere durch Kombinationen von biogenen Ressourcen mit technischer Konstruktion, Informations- oder Prozesstechnik auszeichnen, zukünftig ein nachhaltigeres Wirtschaften ermöglichen sollen.
Die Förderinitiative „BioKreativ – Kreativer Nachwuchs forscht für die Bioökonomie“ möchte den wissenschaftlichen Nachwuchs für diesen Transformationsprozess vorbereiten und für attraktive Karriereperspektiven in Wissenschaft und Wirtschaft qualifizieren.

Gegenstand der Förderung:
Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI-Vorhaben) von Nachwuchsgruppen aus den Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie der Informationstechnologie an Hochschulen, außerhochschulischen Forschungseinrichtungen sowie in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Die Forschungsarbeiten sollten im Bereich der anwendungsorientierten Grundlagenforschung mit Bezug zur industriellen Umsetzung angesiedelt sein und neue Impulse zur Lösung unterschiedlicher Herausforderungen der nachhaltigen Bioökonomie liefern.

Die im Projekt verfolgten Lösungsansätze müssen sich an den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) orientieren und diese aufgreifen.
Für diese Förderrichtlinie spielen dabei insbesondere die folgenden SDGs eine wesentliche Rolle:

  • Ernährung sichern (SDG 2)
  • sauberes Wasser (SDG 6)
  • bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)
  • nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen (SDG 9)
  • nachhaltige(r) Konsum und Produktion (SDG 12)
  • Maßnahmen zum Klimaschutz (SDG 13)
  • Leben unter Wasser (SDG 14)
  • Leben an Land (SDG 15)#

Einreichung der Skizzen:
In der ersten Verfahrensstufe ist dem Projektträger Jülich zunächst die Projektskizze in elektronischer Form als PDF-Dokument über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zuzuleiten. Die Skizze kann entweder in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Als Vorlagefristen für Projektskizzen gelten der 15. April 2024, der 15. April 2025 und der 15. April 2026.

Weitere Informationen: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2024/02/2024-02-12-Bekanntmachung-Bio%C3%B6konomie.html?view=renderNewsletterHtml