Gemeinkostenpauschale der VW-Stiftung
Seit dem 01.01.2023 gewährt die Volkswagen-Stiftung einen Gemeinkostenzuschlag in Höhe von 10% auf die Projektkosten vieler Förderangebote.
Dieser „Overhead“ muss beantragt werden und wird zusätzlich zu den direkten Projektkosten bewilligt.
Unter zukunft.niedersachsen wird die Gemeinkostenpauschale generell nicht angeboten.
Gemeinkosten sind indirekte Kosten (z.B. Energiekosten oder Infrastrukturkosten an der Forschungsinstitution), die einer Kostenstelle nicht unmittelbar zugeordnet werden können.
Antragsberechtigt sind inländische staatliche oder staatlich anerkannte Universitäten und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften.
Weitere Informationen zur Gemeinkostenpauschale: Informationen zur Gemeinkostenpauschale