Masterstudentinnen-Programm
An der Technischen Fakultät stehen Mittel für die Finanzierung von HiWi-Jobs für potentialreiche Masterstudentinnen (2. bis 3. Fachsemester) und Lehramtsstudentinnen (im 7. oder 8. Fachsemester) im Umfang von max. 9h/Woche für 3 Monate zur Verfügung.
Die Finanzierung kann nicht für eine Masterandin, d.h. nicht für die Finanzierung der Masterarbeit verwendet werden.
Die Masterstudentin soll in einem Forschungsprojekt beschäftigt sein.
Die Finanzierung kann nicht für eine Tutorinnenstelle in der Lehre verwendet werden.
Antragstellung
Der Antrag kann gestellt werden durch
- Professorinnen und Professoren der TF
- Promotionsstudentinnen und Promotionsstudenten der TF (Nachweis über Promotion an der TF mittels Dokument aus DocDaten „Bestätigung der Promotion an der FAU“ oder Kopie des Immatrikulationsausweises)
Jede antragsberechtigte Person kann zwei Anträge im laufenden Antragszeitraum (bis Ende Juni 2025) sowie jeweils einen Folgeantrag stellen.
Die Antragstellung erfolgt mittels eines formlosen Schreibens mind. 6 Wochen vor Beschäftigungsbeginn (da der letztendliche Einstellungsantrag 4 Wochen vor Beschäftigungsbeginn bei P3 sein muss) an die Frauenbeauftragten der TF an die Assistenz der Frauenbeauftragten Hanna Stöcker.
Das Antragsschreiben sollte max. 1 Seite umfassen und folgende Punkte adressieren:
- Kurze Darstellung wieso Sie die Masterstudentin als potentialreich erachten
- Kurze Projektbeschreibung
- Kurze Beschreibung der Aufgaben der Masterstudentin in diesem Projekt, wenn deren Arbeit nicht deckungsgleich mit dem Projekt ist
- Gewünschter Arbeitsbeginn
Anstellung
Erfolgt in Zusammenarbeit mit der Assistenz der Frauenbeauftragten.
Abschlussbericht
Nach Beendigung der Beschäftigung verfasst die Masterstudentin einen kurzen Bericht von max. ½ A4 Seite – adressiert an die Frauenbeauftragten der TF.
Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie bitte Hanna Stöcker.